Häufig gestellte Fragen

Falls nicht etwas Unerwartetes dazwischen kommt, werden Patienten mit vorheriger Terminvereinbarung sofort untersucht, wobei wir bei einigen Untersuchungen etwas früher einbestellen, wenn eine Vorbereitung außerhalb des Untersuchungszeitraumes (z. B. Einnahme von Kontrastmittel) nötig ist.

In der Regel ist es nicht notwendig zur Untersuchung vorher nüchtern zu sein. Im Einzelnen klären Sie dieses bei der Terminvergabe.

Dies hängt natürlich in erster Linie von der durchzuführenden Untersuchung ab. Während ein konventionelles Röntgenbild innerhalb von Minuten fertig ist, erstrecken sich andere Untersuchungen (z.B. Knochenszintigraphie u. a) etwa über 3 – 4 Stunden.

Siehe Praxis-/Anfahrtsbeschreibung unter Kontakt.

Vor den meisten Untersuchungen ist es möglich, Ihre Medikamente einzunehmen. Vor bestimmten Untersuchungen müssen manche Medikamente abgesetzt werden. So ist es z. B. sinnvoll, vor einer Radiosynoviorthese oder Stanzbiopsie blutverdünnende Medikamente (Marcumar oder Aspirin) oder vor einer KM-Untersuchung bestimmte Blutzucker senkende Medikamente vorübergehend nach einem bestimmten Schema abzusetzen.

Falls bei einer Untersuchung zur Beruhigung Valium gegeben werden muss, besteht danach eine Fahruntüchtigkeit. Ebenso tritt dieser Fall auch bei einer Nerveninfiltration (PRT) an Wirbelsäule ein. Im Einzelfall sollten Sie dies jedoch vor der Untersuchung bzw. bei der Anmeldung erfragen.

Bei vielen unserer Untersuchungen insbesondere der Computertomographie des Brustkorbs und Bauchraumes ist eine KM-Gabe erforderlich oder sinnvoll. Dies sollte jedoch bei der Terminvergabe oder Anmeldung im Einzelfall erfragt werden.

Im diagnostischen Bereich ist eine schädliche Wirkung der Röntgenstrahlen auf den Körper bei richtiger Indikationsstellung und den von uns getroffenen Strahlenschutzmaßnahmen zu vernachlässigen. Sie können sich Untersuchungen in der Röntgenabteilung oder im CT in Ihren Röntgenpass eintragen lassen, um ihre betreuenden Ärzte über die durch Diagnostik veranlasste zusätzliche Strahlenbelastung zu informieren. Eine Röntgen-Untersuchung bei schwangeren Patientinnen sollte nur dann durchgeführt werden, wenn sich diese nicht bis nach der Geburt verschieben lässt und eine vitale Indikation besteht.

Üblicherweise treffen die Untersuchungsunterlagen 1 – 2 Tage nach der Untersuchung per Fax bei Ihrem überweisenden Arzt ein. In dringenden Fällen ist es jedoch möglich, die Unterlagen direkt mit einem Kurzbefund mitzunehmen.

Diese Untersuchungsverfahren bieten wir an:

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Wir bieten Ihnen alle modernen bildgebenden Untersuchungsverfahren an – vom konventionellen Röntgen über Kernspintomographie bis hin zu den neuesten technischen Entwicklungen.